Business Conduct Guidelines
Overview
A. Grundsätzliche Verhaltensanforderungen
- A 1. Gesetzestreues Verhalten
- A 2. Verantwortung für das Ansehen von Qimonda
- A 3. Richtlinien und Grundsätze für die Beschäftigung
- A 4. Führung, Verantwortung und Aufsicht
B. Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten
- B 1. Einhaltung fairer Geschäftspraktiken
- B 2. Beachtung des Wettbewerbsrechts und des Kartellrechts
- B 3. Anbieten und Gewähren von Vorteilen
- B 4. Fordern und Annehmen von Vorteilen
- B 5. Besondere Regeln für die Vergabe von Aufträgen
- B 6. Spenden
C. Vermeidung von Interessenskonflikten
- C 1. Wettbewerbsverbot
- C 2. Beteiligung an anderen Unternehmen
- C 3. Nebentätigkeiten
- C 4. Nutzung von Geschäftschancen
D. Umgang mit Firmeneinrichtungen
E. Umgang mit Informationen
- E 1. Aufzeichnungen und Berichte
- E 2. Verschwiegenheit
- E 3. Datenschutz und Datensicherheit
- E 4. Insiderregeln
- E 5. Bedenken bezüglich Buchführungs- und Buchprüfungspraktiken
F.Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit
- F 1. Umweltschutz
- F 2. Arbeitssicherheit und Gesundheit
- F 3. Schutz des Firmenvermögens
- F 4. Produktsicherheit
G. Meldung von Gesetzesverstößen und Verstößen gegen die Business
Conduct Guidelines
H. Implementierung und Kontrolle
A. Grundsätzliche Verhaltensanforderungen
A 1. Gesetzestreues Verhalten
Die Beachtung von Gesetz und Recht ist für unser Unternehmen oberstes Gebot. Jeder
Qimonda-Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften derjenigen Rechtsordnung zu beachten, in
deren Rahmen er/sie handelt. Gesetzesverstöße müssen unter allen Umständen vermieden werden.
Jeder Qimonda-Mitarbeiter muss im Falle eines Verstoßes - unabhängig von den im Gesetz
vorgesehenen Sanktionen - wegen der Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten mit
disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
A 2. Verantwortung für das Ansehen von Qimonda
Das Ansehen von Qimonda wird wesentlich geprägt durch das Auftreten, Handeln und
Verhalten jedes Einzelnen von uns. Unangemessenes Verhalten auch nur eines Qimonda-Mitarbeiters
kann dem Unternehmen bereits erheblichen Schaden zufügen.
Jeder Qimonda-Mitarbeiter ist gehalten, auf das Ansehen von Qimonda in der Gesellschaft zu
achten. Die Erfüllung seiner Aufgabe muss sich in allen Belangen hieran orientieren.
A 3. Richtlinien und Grundsätze für die Beschäftigung
Wir respektieren die international gültigen Menschenrechte und achten auf ihre
Einhaltung. Dazu gehört auch der Schutz der persönlichen Würde und der Privatsphäre jedes
Einzelnen. Wir dulden keine Menschenrechtsverletzungen.
Arbeit von Personen unter 15 Jahren ist nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für bestimmte
Entwicklungsländer, die unter die International Labor Organization Convention 138 fallen
(Mindestalter herabgesetzt auf 14 Jahre), oder für Job Trainings oder Ausbildungsprogramme, die von
der jeweiligen Regierung autorisiert sind und die Beteiligten nachweislich fördern.
Jede Form von Zwangsarbeit lehnen wir ab.
Bei Qimonda arbeiten wir mit Frauen und Männern unterschiedlicher Nationalität, Kultur,
Religion und Hautfarbe zusammen. Folglich dulden wir nicht, dass ein Qimonda-Mitarbeiter oder ein
externer Partner hinsichtlich seiner Rasse, seiner Hautfarbe, seiner Herkunft, seines Geschlechts,
seiner Religion, seines Alters, einer Behinderung, einer gewerkschaftlichen oder politischen
Zugehörigkeit, seiner sexuellen Orientierung oder seines Familienstandes diskriminiert, schikaniert
oder beleidigt wird. Jede Form von sexueller Belästigung, körperlicher Züchtigung, Nötigung und
verbalen Angriffen ist verboten, ebenso jegliches einschüchternde, ablehnende oder beleidigende
Verhalten, das die Arbeitsleistung eines Qimonda-Mitarbeiters beeinträchtigt.
Diese Grundsätze gelten sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch für das Verhalten
gegenüber externen Partnern.
Für die Einstellung und Auswahl, das Training sowie die Beförderung und Vergütung von
Qimonda-Mitarbeitern legt Qimonda ausschließlich beschäftigungsspezifische Kriterien wie Leistung,
Erfahrung und Verhalten zugrunde. Alle Qimonda-Mitarbeiter werden für ihre Arbeit angemessen
entlohnt, wobei die Entgeltleistungen mindestens den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Außerdem achten wir auf die Einhaltung überregionaler und örtlicher Bestimmungen und Vereinbarungen
zur Arbeitszeit.
A 4. Führung, Verantwortung und Aufsicht
Jede Führungskraft trägt die Verantwortung für die ihr anvertrauten
Qimonda-Mitarbeiter. Sie muss sich durch vorbildliches persönliches Verhalten, Leistung, Offenheit
und soziale Kompetenz auszeichnen. Die Führungskraft vereinbart mit den ihr anvertrauten
Qimonda-Mitarbeitern klare und ehrgeizige Ziele, führt durch Vertrauen und räumt den
Qimonda-Mitarbeitern so viel Eigenverantwortung und Freiraum wie möglich ein. Sie ist für die
Qimonda-Mitarbeiter auch bei beruflichen und persönlichen Sorgen ansprechbar.
Jede Führungskraft hat Organisations- und Aufsichtspflichten zu erfüllen.
Sie ist dafür verantwortlich, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine
Gesetzesverstöße geschehen, die durch gehörige Aufsicht hätten verhindert oder erschwert werden
können. Auch bei der Delegation einzelner Aufgaben behält sie die Verantwortung.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
- Die Führungskraft muss die Qimonda-Mitarbeiter nach persönlicher und fachlicher Eignung sorgfältig auswählen. Die Sorgfaltspflicht steigt mit der Bedeutung der Aufgabe, die der Qimonda-Mitarbeiter wahrzunehmen hat (Auswahlpflicht).
- Die Führungskraft muss die Aufgaben präzise, vollständig und verbindlich stellen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Anweisungspflicht).
- Die Führungskraft ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen laufend kontrolliert wird (Kontrollpflicht).
- Die Führungskraft muss den Qimonda-Mitarbeitern klar vermitteln, dass Gesetzesverstöße missbilligt werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Qimonda-Mitarbeiter, die unschlüssig sind, ob sie die geeigneten juristischen Maßnahmen
ergreifen oder moralisch angemessen handeln, sollen von der Führungskraft dazu ermutigt werden, die
beste Vorgehensweise in einem gemeinsamen Gespräch mit der Führungskraft zu erörtern. Falls der
Qimonda-Mitarbeiter nach dem Gespräch mit der Führungskraft die Richtigkeit der geplanten
Vorgehensweise weiterhin anzweifelt, sollte der Qimonda-Mitarbeiter dazu angehalten werden, mit dem
Vorgesetzten der Führungskraft oder mit dem Compliance Beauftragten zu sprechen.
B. Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten
B 1. Einhaltung fairer Geschäftspraktiken
Das Ansehen unseres Unternehmens hängt nicht nur von unserem Erfolg in finanzieller
Hinsicht ab. Es wird ebenfalls dadurch bestimmt, wie wir die Personen behandeln, mit denen wir
tagtäglich während unserer Geschäftstätigkeit verkehren. Jeder Qimonda-Mitarbeiter ist daher
gehalten, die Kunden, Lieferanten, Wettbewerber und Geschäftspartner unseres Unternehmens sowie
deren Mitarbeiter korrekt zu behandeln. Niemand darf durch Manipulation, Verheimlichung oder
Missbrauch von Informationen, falsche Darstellung von Tatsachen und andere unlautere
Handlungsweisen einen Vorteil über andere erlangen.
B 2. Beachtung des Wettbewerbsrechts und des Kartellrechts
Jeder Qimonda-Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs und
die Kartellgesetze einzuhalten.
Die kartellrechtliche Beurteilung kann in Einzelfällen schwierig sein. Dennoch gibt es
Verhaltensweisen, die regelmäßig einen Kartellrechtsverstoß darstellen, z. B.:
Qimonda-Mitarbeiter dürfen mit Wettbewerbern zum Beispiel keine Preisinformationen
austauschen oder Preise oder Kapazitäten absprechen. Unzulässig sind weiterhin Absprachen mit
Wettbewerbern über einen Wettbewerbsverzicht, über die Abgabe von Scheinangeboten bei
Ausschreibungen oder über die Aufteilung von Kunden, Gebieten oder Produktionsprogrammen.
Gegenüber unseren Abnehmern dürfen Qimonda-Mitarbeiter keinen Einfluss auf die
Wiederverkaufspreise nehmen oder versuchen, Export- oder Importverbote durchzusetzen.
B 3. Anbieten und Gewähren von Vorteilen
Um Aufträge kämpfen wir mit der Qualität und dem Preis unserer innovativen Produkte
und Services.
Qimonda-Mitarbeiter dürfen bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben anderen keine
unberechtigten Vorteile in Aussicht stellen oder gewähren.
Qimonda-Mitarbeiter müssen Werbegeschenke an Geschäftspartner so auswählen, dass beim
Empfänger jeglicher Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit vermieden wird. Im Zweifel ist der
Empfänger zu bitten, sich den Erhalt von seiner/ihrer vorgesetzten Stelle vorab genehmigen zu
lassen.
Gegenüber Beamten und anderen Amtsträgern haben Geschenke zu unterbleiben, wenn diese nach
dem vor Ort geltenden Recht nicht erlaubt sind.
Qimonda-Mitarbeiter, die Verträge mit Beratern, Vermittlern, Agenten oder vergleichbaren
Dritten abschließen, haben darauf zu achten, dass auch diese keine unberechtigten Vorteile anbieten
oder gewähren.
B 4. Fordern und Annehmen von Vorteilen
Qimonda-Mitarbeiter dürfen ihre dienstliche Stellung nicht dazu benutzen, Vorteile
zu fordern, anzunehmen, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen. Hierzu gehört nicht die Annahme
von Gelegenheitsgeschenken von geringem Wert; andere Geschenke sind abzulehnen oder zurückzugeben.
B 5. Besondere Regeln für die Vergabe von Aufträgen
Qimonda-Mitarbeiter, die mit der Vergabe von Aufträgen befasst sind, haben
insbesondere die folgenden Regeln zu beachten:
- Der Qimonda-Mitarbeiter hat jedes persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit der Durchführung seiner/ihrer dienstlichen Aufgaben bestehen könnte, seiner/ihrer Führungskraft mitzuteilen.
- Lieferanten dürfen beim Wettbewerb um Aufträge nicht unfair bevorzugt oder behindert werden.
- Einladungen von Geschäftspartnern dürfen nur dann angenommen werden, wenn Anlass und Umfang der Einladung angemessen sind und die Ablehnung der Einladung dem Gebot der Höflichkeit widersprechen würde.
- Geschenke von Geschäftspartnern sind abzulehnen und zurückzugeben, es sei denn, es handelt sich um unbedeutende Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert.
- Kein Qimonda-Mitarbeiter darf private Aufträge von Firmen ausführen lassen, mit denen er/sie geschäftlich zu tun hat, wenn ihm/ihr hierdurch Vorteile entstehen könnten. Dies gilt insbesondere, wenn der Qimonda-Mitarbeiter auf die Beauftragung der Firma durch die Qimonda AG oder eines ihrer Konzernunternehmen direkt oder indirekt Einfluss hat oder Einfluss nehmen kann.
B 6. Spenden
Als Corporate Citizen gewährt Qimonda Geld- und Sachspenden für Bildung und
Wissenschaft, für Kunst und Kultur und für soziale Anliegen. Spendenwünsche werden von den
unterschiedlichsten Organisationen, Institutionen und Vereinigungen an unser Haus herangetragen.
Für die Vergabe von Spenden gelten folgende Regeln:
- Spendengesuche von Einzelpersonen sind grundsätzlich abzulehnen.
- Zahlungen auf Privatkonten sind unzulässig.
- In keinem Fall darf eine Zuwendung an reputationsschädliche Personen oder Organisationen gewährt werden.
- Die Spende muss transparent sein. Der Empfänger der Spende und die konkrete Verwendung durch den Empfänger müssen bekannt sein. Über den Grund für die Spende und die zweckbestimmte Verwendung muss jederzeit Rechenschaft abgelegt werden können.
- Die Spenden sollen steuerlich abzugsfähig sein.
Spendenähnliche Vergütungen verstoßen gegen das Transparenzgebot und sind verboten.
Spendenähnliche Vergütungen sind Zuwendungen, die scheinbar als Vergütung einer Leistung gewährt
werden, wobei die Vergütung aber den Wert der Leistung deutlich übersteigt. Es handelt sich also -
zumindest zum Teil - um eine Zuwendung für andere Zwecke.
C. Vermeidung von Interessenkonflikten
Das Unternehmen legt Wert darauf, dass Qimonda-Mitarbeiter bei ihrer dienstlichen
Tätigkeit nicht in Interessens- oder Loyalitätskonflikte geraten. Zu solchen Konflikten kann es
kommen, wenn ein Qimonda-Mitarbeiter für ein anderes Unternehmen tätig oder an ihm beteiligt ist.
Deshalb gelten für uns die folgenden Regeln.
C 1. Wettbewerbsverbot
Das Betreiben eines mit der Qimonda AG oder ihren Konzernunternehmen im Wettbewerb
stehenden Unternehmens oder anderen Geschäfts ist nicht gestattet.
C 2. Beteiligung an anderen Unternehmen
I. Definitionen
„Beteiligungsgesellschaften“ sind Gesellschaften, bei denen der Qimonda AG direkt oder
indirekt mehr als 20 %, maximal aber 50 % der Stimmrechte zustehen.
„Geschäftspartner-Unternehmen“ sind Unternehmen, die mit der Qimonda AG oder einer ihrer
Konzerngesellschaften Kunden- oder Lieferanten-Beziehungen unterhalten oder sonst eine
Zusammenarbeit vereinbart haben oder konkret beabsichtigen.
"Konzerngesellschaften" sind Gesellschaften, bei denen der Qimonda AG direkt oder indirekt
die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.
"Venture-Unternehmen" sind nicht börsennotierte Unternehmen oder ein Zusammenschluss von
nicht börsennotierten Unternehmen, die ein risikobehaftetes Geschäft mit Entwicklungspotential
betreiben, und denen Kapital ganz oder teilweise von der Qimonda AG direkt oder indirekt zur
Verfügung gestellt wurde oder dies konkret beabsichtigt ist.
"Wettbewerbsunternehmen" sind Unternehmen, die mit der Qimonda AG oder einer ihrer
Konzerngesellschaften ganz oder teilweise in Wettbewerb stehen.
II. Beteiligung an nicht börsennotierten Unternehmen
Die Beteiligung an einem nicht börsennotierten Wettbewerbsunternehmen ist nicht
gestattet.
Die Beteiligung an
- einem Geschäftspartner-Unternehmen
- einer Konzerngesellschaft
- einer Beteiligungsgesellschaft
- einem Venture-Unternehmen
das
kein Wettbewerbsunternehmen und
nicht börsennotiert ist, bedarf der vorherigen Erlaubnis.
Eine Erlaubnis muss schriftlich dokumentiert und vom jeweils zuständigen Mitglied des
Vorstands oder des Leitungsorgans des jeweiligen Konzernunternehmens unterzeichnet sein.
Vorbehaltlich der in der Corporate Rule „Beteiligung an anderen nicht börsennotierten Unternehmen“
geregelten Ausnahmen, wird die Erlaubnis nicht erteilt oder wieder entzogen, wenn der
Qimonda-Mitarbeiter mit dem betreffenden Unternehmen dienstlich befasst ist.
Soweit solche in diesem Abschnitt beschriebene Beteiligungen durch nahe Angehörige
(Ehegatten, Kinder, und Personen, mit denen eine dauernde häusliche Gemeinschaft besteht) gehalten
werden, ist dies der Personalabteilung mitzuteilen.
III. Beteiligung an börsennotierten Unternehmen
Die Beteiligung an börsennotierten
Wettbewerbsunternehmen ist gestattet, wenn die Beteiligung einschließlich der
Beteiligung naher Angehöriger insgesamt 1 % am Gesellschaftskapital nicht übersteigt.
Die Beteiligung an
- einer Konzerngesellschaft
- einer Beteiligungsgesellschaft
- einem Geschäftspartner – Unternehmen
- einem ehemaligen Venture-Unternehmen
das
kein Wettbewerbsunternehmen, aber
börsennotiert ist, ist - vorbehaltlich der in der Corporate Rule „Beteiligung an
anderen Unternehmen oder Tätigkeit für andere Unternehmen“ , Kapitel: "Beteiligung an
börsennotierten Unternehmen" geregelten Ausnahmen - nicht gestattet, wenn der Qimonda-Mitarbeiter
mit dem börsennotierten Unternehmen dienstlich befasst ist oder wenn er die Geschäftspolitik der
Qimonda AG oder ihrer Konzerngesellschaften in Bezug auf dieses Unternehmen mit beeinflussen kann.
Eine solche Beteiligung durch nahe Angehörige (Ehegatten, Kinder, und Personen, mit denen
eine dauernde häusliche Gemeinschaft besteht) ist der Personalabteilung mitzuteilen.
C 3. Nebentätigkeiten
Die Aufnahme einer Nebentätigkeit gegen Entgelt ist der Personalabteilung vorher
schriftlich mitzuteilen. Die Nebentätigkeit kann untersagt werden, wenn sie zu einer
Beeinträchtigung der Arbeitsleistung führt, den Pflichten im Unternehmen widerspricht oder wenn die
Gefahr einer Interessenkollision besteht. Gelegentliche schriftstellerische Tätigkeiten, Vorträge
und andere gelegentliche Tätigkeiten gelten nicht als Nebentätigkeit..
C 4. Nutzung von Geschäftschancen
Kein Qimonda-Mitarbeiter darf eine Geschäftschance, von der er aufgrund seiner
Tätigkeit für das Unternehmen Kenntnis erlangt, zu seinem persönlichen Vorteil nutzen, es sei denn,
diese Geschäftschance wurde zuerst dem Unternehmen angeboten und vom Unternehmen bereits abgelehnt.
Über jede derartige Geschäftschance ist zuerst die zuständige Führungskraft oder deren Vorgesetzter
zu informieren. Das Unternehmen wird unverzüglich reagieren.
D. Umgang mit Firmeneinrichtungen
Die für den Dienstgebrauch bestimmten Einrichtungen und Materialien in Büros und Werkstätten
(z.B. Telefon, Fax, PC einschließlich E-mail und Internet/Intranet, Kopierer, Poststelle,
Werkzeuge) dürfen nicht für außerdienstliche Zwecke benutzt werden. Ausnahmen und gegebenenfalls
Bezahlung werden örtlich geregelt. In keinem Fall dürfen Informationen abgerufen oder weitergegeben
werden, die zu Rassenhass, Gewaltverherrlichung oder anderen Straftaten aufrufen oder einen Inhalt
haben, der vor dem jeweiligen kulturellen Hintergrund sexuell anstößig ist.
Qimonda-Mitarbeiter dürfen für andere als betrieblich bedingte Zwecke keine Bild-, Ton-, und
Datenaufzeichnungen im Betrieb herstellen.
E. Umgang mit Informationen
E 1. Aufzeichnungen und Berichte
Zur offenen und effektiven Zusammenarbeit gehört eine korrekte und wahrheitsgemäße
Berichterstattung. Das gilt gleichermaßen für das Verhältnis zu Investoren, Qimonda-Mitarbeitern,
Kunden, Geschäftspartnern sowie zur Öffentlichkeit und allen staatlichen Stellen.
Alle Aufzeichnungen und Berichte, die intern angefertigt oder nach außen gegeben werden,
müssen korrekt und wahrheitsgemäß sein. Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung müssen
Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen stets vollständig, richtig, zeit- und systemgerecht
sein. Das Gebot zu wahrheitsgemäßen Angaben gilt auch für Spesenabrechnungen.
E 2. Verschwiegenheit
Als vertrauliche Informationen gelten alle nicht für die Öffentlichkeit bestimmten
Informationen, die für Wettbewerber von Nutzen sein oder bei ihrer Offenlegung dem Unternehmen oder
dessen Kunden bzw. Geschäftspartnern schaden könnten.
Über solche vertraulichen Informationen, insbesondere über interne Angelegenheiten des
Unternehmens, die beispielsweise Einzelheiten seiner Organisation und seiner Einrichtungen
betreffen, sowie über Geschäfts-, Fabrikations-, Forschungs- und Entwicklungsvorgänge und Zahlen
des internen Rechnungswesens ist Verschwiegenheit zu wahren, soweit sie nicht allgemein öffentlich
bekannt geworden sind.
Verschwiegenheit muss ebenfalls in Bezug auf alle vertraulichen Informationen unserer Kunden
und unseres Geschäfts gewahrt bleiben, es sei denn, die Offenlegung dieser Informationen wurde
ausdrücklich gestattet.
Die Verpflichtung, Verschwiegenheit zu wahren, gilt auch nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses.
E 3. Datenschutz und Datensicherheit
Die Vorteile der elektronischen Übertragung und Speicherung von Daten sind mit
Risiken hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes und der Datensicherheit verbunden. Eine wirksame
Vorbeugung gegenüber diesen Risiken ist ein wichtiger Bestandteil des IT-Sicherheitsmanagements,
der Führungsaufgaben und auch des Verhaltens jedes Einzelnen.
Qimonda-Mitarbeitern ist durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder ähnliche
landesspezifische Vorschriften untersagt, personenbezogene Daten, die ihnen dienstlich bekannt
werden unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Bei der technischen
Absicherung vor unberechtigtem Zugriff muss ein hoher Standard gewährleistet sein. Die Verwendung
von Daten muss für die Betroffenen transparent sein; ihre Rechte auf Auskunft und Berichtigung und
gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren.
E 4. Insiderregeln
Weltweit sind alle Qimonda-Mitarbeiter gehalten, die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen und die internen Insiderregelungen von Qimonda zu beachten, wenn sie über
Insiderinformationen verfügen, die den Wert von Qimonda-Papieren beeinflussen könnten.
- „Qimonda-Papiere“ sind Aktien der Qimonda AG, Optionsscheine auf solche Aktien, Optionen auf diese (einschließlich vergleichbarer derivater Finanzprodukte), Anleihen sowie Wertpapiere, die in Aktien der Qimonda AG umgetauscht werden können, wie z. B. Wandelschuldverschreibungen.
- „Insiderinformationen“ sind konkrete, nicht öffentlich bekannte Informationen, die geeignet sind, den Kurs börsennotierter Wertpapiere im Falle ihres Bekanntwerdens erheblich zu beeinflussen, z. B. Akquisitionen, Desinvestitionen, Ergebniszahlen, Ergebniserwartungen. Diese können sich auch auf in der Zukunft liegende Umstände beziehen, sofern nur hinreichend wahrscheinlich ist, dass sie irgendwann tatsächlich eintreten.
Die gesetzlichen Bestimmungen verbieten, (i) Insiderinformationen zu eigenen oder fremden
Wertpapiergeschäften auszunutzen, (ii) Insiderinformationen an andere weiterzugeben oder ihnen
zugänglich zu machen und (iii) anderen auf der Grundlage von Insiderinformationen Empfehlungen zum
Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu geben oder sie sonst wie dazu zu verleiten.
Zu den von Qimonda zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen aufgestellten Insiderregeln wird
auf die Corporate Rule „Insiderrecht“ und das zugehörige Merkblatt verwiesen. Dort finden sich auch
weitere Einzelheiten zu den gesetzlichen Regelungen.
Zu beachten ist, dass Führungskräfte persönlich auf Schadensersatz haften können, wenn ein
Qimonda-Mitarbeiter gegen Insiderregeln verstößt und dieser Verstoß durch gehörige Aufsicht hätte
verhindert werden können.
Qimonda führt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein ständig aktualisiertes Verzeichnis aller
Personen, die für Qimonda tätig sind und aufgrund ihrer Tätigkeit oder Funktion Zugang zu
Insiderinformationen haben. Auf Verlangen ist der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) Einsicht in dieses so genannte „Insiderverzeichnis“ zu gewähren.
E 5. Bedenken bezüglich Buchführungs- und Buchprüfungspraktiken
Qimonda-Mitarbeiter, die einen Verdacht in Bezug auf zweifelhafte Buchführungs-
oder Buchprüfungspraktiken haben oder Beschwerden im Zusammenhang mit den internen
Buchführungskontrollen oder der Buchprüfung vorbringen, können diesen Verdacht oder ihre
Beschwerden vertraulich und auf Wunsch auch anonym in schriftlicher Form an den Compliance
Beauftragten und den Leiter der Rechtsabteilung des Unternehmens einreichen (siehe "
Meldung von Gesetzesverstößen und Verstößen gegen die Business Conduct
Guidelines“ in Abschnitt G unten).
Alle Verdachtsmomente und Beschwerden werden an den Investitions-, Finanz- und
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates weitergeleitet, es sei denn, der Leiter der Rechtsabteilung
und der Finanzvorstand des Unternehmens weisen diese als unbegründet zurück. In jedem Fall wird dem
Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss in jedem Geschäftsquartal ein vollständiger Bericht
über alle eingereichten Beschwerden zur Verfügung gestellt.
Der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss wird die wesentlichen Punkte jedes
geäußerten Verdachts oder jeder eingereichten Beschwerde beurteilen und gegebenenfalls solche
Maßnahmen veranlassen, die im Hinblick auf den Kern des Verdachts oder der Beschwerde als notwendig
oder angemessen erachtet werden.
Das Unternehmen wird Qimonda-Mitarbeiter, die eine Beschwerde vorbringen oder einen Verdacht
äußern, nicht bestrafen, diskriminieren oder sonstige Vergeltungsmaßnahmen gegen sie ergreifen, es
sei denn, der Qimonda-Mitarbeiter hat nachweislich vorsätzlich falsche Angaben gemacht.
F. Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit
F 1. Umweltschutz
Wir engagieren uns für den Schutz unserer Umwelt. Umweltschutz in unserem
Unternehmen ist ausgerichtet auf eine kontinuierliche Optimierung unseres Umweltmanagementsystems
gemäß ISO 14001 und umfasst in einem ganzheitlichen Ansatz die Kommunikation, die Forschung und
Entwicklung neuer Produkte, den Betrieb unserer Anlagen und Einrichtungen, sowie die Weiterbildung
und Motivation der Qimonda-Mitarbeiter und unserer Geschäftspartner. Alle gelieferten Produkte,
Einrichtungen, Materialien und errichteten Anlagen sowie die von unseren Lieferanten erbrachten
Dienstleistungen müssen unseren Anforderungen an den Umweltschutz genügen.
Wir setzen uns dafür ein, die Auswirkungen unserer Tätigkeiten auf die Umwelt auf ein
absolutes Minimum zu beschränken. Ökologische Verantwortung und wirtschaftlicher Erfolg stellen
keinen Gegensatz dar, so gehen sie beim Ressourcenverbrauch und dem Abfallmanagement beispielsweise
Hand in Hand. Wir richten uns bei der Abschätzung unserer Umweltschutztätigkeiten nach dem
allgemeinen Grundsatz, dass langfristige Wirkungen einer kurzfristigen Vorteilsorientierung
vorzuziehen sind. Bereits bei der Produktentwicklung und während sämtlicher Produktionsprozesse
berücksichtigen wir die möglichen Umweltauswirkungen unserer Tätigkeiten und ergreifen Maßnahmen im
Sinne eines nachhaltigen Umweltschutzes.
Wir verpflichten uns, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, indem der Umweltschutz einen Schwerpunkt
bildet. Das Engagement jedes Qimonda-Mitarbeiters, in allen Bereichen und auf allen Ebenen ist ein
entscheidender Faktor eines wirksamen Umweltschutzes. Jeder Qimonda-Mitarbeiter ist im Rahmen
seiner betrieblichen Aufgaben verpflichtet, die umweltrelevanten Vorgaben strikt einzuhalten.
F 2. Arbeitssicherheit und Gesundheit
Wir verpflichten uns, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für all unsere
Qimonda-Mitarbeiter zu schaffen. Konsequent zielen wir darauf ab, alle Risiken und Gefahren an
allen Arbeitsplätzen zu minimieren, um die Gesundheit und das Wohl der Qimonda-Mitarbeiter,
Lieferanten und Besucher zu schützen. In diesem Zusammenhang setzen wir umfassende Sicherheits- und
Gesundheitsstandards ein, in Wechselwirkung von Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz und
Gesundheitsvorsorge. Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge sind durch einen kontinuierlichen
Lern- und Verbesserungsprozess geprägt, der regelmäßige Gesundheits- und Sicherheitstrainings der
Qimonda-Mitarbeiter einschließt.
Unsere Maßnahmen in der Arbeitssicherheit folgen dem Vorsorgeprinzip. Jeder
Qimonda-Mitarbeiter muss die Arbeitssicherheitsmaßnahmen berücksichtigen und aktiv dazu beitragen,
zugehörige Prozesse zu verbessern. Jeder Qimonda-Mitarbeiter ist verpflichtet, sicherheitsbewusst
zu handeln.
F3. Schutz des Firmenvermögens
Wir setzen uns dafür ein, unser Eigentum, unseren Betrieb und unser Vermögen durch
geeignete Maßnahmen und Prozesse zu schützen und unseren wirtschaftlichen Fortbestand
sicherzustellen. Jeder Qimonda-Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Maßnahmen und Prozesse zu
beachten und aktiv zu Verbesserungen in seinem Tätigkeitsbereich beizutragen.
F4. Produktsicherheit
Unser Streben, unseren Kunden Produkte und Serviceleistungen anzubieten, die ihren
Bedürfnissen gerecht werden, wird nur von der Verpflichtung übertroffen, Produkte zu entwickeln,
herzustellen und zu vertreiben, die sowohl bezogen auf deren beabsichtigte Nutzung als auch auf
deren Beseitigung sicher sind.
G. Meldung von Gesetzesverstössen und Verstössen gegen die Business Conduct
Guidelines
Jeder Qimonda-Mitarbeiter ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Einhaltung dieser
Business Conduct Guidelines gegebenenfalls Fragen zu stellen, um Rat zu bitten, vermutete Verstöße
zu melden und Bedenken hinsichtlich der Einhaltung dieser Guidelines anzusprechen.
Jeder Qimonda-Mitarbeiter, der weiß oder glaubt, dass ein anderer Qimonda-Mitarbeiter oder
Vertreter des Unternehmens an einer das Unternehmen betreffenden Handlung beteiligt ist oder war,
die geltendes Recht verletzt (beispielsweise Verstöße gegen Wertpapiergesetze, Kartellgesetze,
Umweltgesetze) oder im Widerspruch zu diesen Business Conduct Guidelines steht, hat diese
Informationen dem jeweiligen Vorgesetzten oder dem zuständigen Compliance Beauftragten wie
nachfolgend und genauer in der Corporate Rule
„Regeln
für die Behandlung von Hinweisen und Beschwerden bezüglich des unternehmerischen Verhaltens“
beschrieben zu melden.
Verstöße gegen diese Business Conduct Guidelines können vertraulich oder anonym an den
zuständigen Compliance Beauftragten gemeldet werden mittels Telefon, Fax, Brief, Intranet oder
E-Mail.
Das Unternehmen wird Qimonda-Mitarbeiter, die Informationen über solche Handlungen in gutem
Glauben melden, nicht bestrafen, diskriminieren oder sonstige Vergeltungsmaßnahmen gegen sie
ergreifen, unabhängig davon, ob sich diese Informationen letztendlich als wahr erweisen, und
unabhängig davon, welche Personen bei der Untersuchung oder Ermittlung zu solchen Handlungen
kooperieren. Jede Führungskraft, die einen Bericht über einen Verstoß gegen diese Business Conduct
Guidelines erhält, muss unverzüglich den zuständigen Compliance Beauftragten davon in Kenntnis
setzen.
Wenn der Compliance Beauftragte Informationen über einen angeblichen Verstoß gegen diese
Business Conduct Guidelines erhält, muss er
(a) diese Informationen bewerten;
(b) den jeweiligen Vorsitzenden der Geschäftsführung des betreffenden Qimonda-Unternehmens
von dem angeblichen Verstoß in Kenntnis setzen, falls an dem angeblichen Verstoß eine obere
Führungskraft (leitender Angestellter) beteiligt ist, oder den Leiter der Rechtsabteilung des
betreffenden Qimonda-Unternehmens informieren, falls ein Vorstandsmitglied oder ein Mitglied des
Leitungsgremiums eines Konzernunternehmens an einem angeblichen Verstoß beteiligt ist, welcher
wiederum den Aufsichtsratsvorsitzenden des betreffenden Qimonda-Unternehmens informieren soll,
sofern er den entsprechenden Hinweis oder die Beschwerde nicht für völlig unbegründet hält;
(c) entscheiden, ob eine informelle Untersuchung oder eine formelle Ermittlung durchgeführt
werden muss und, wenn dies der Fall ist, eine solche Untersuchung oder Ermittlung einleiten; sowie
(d) die Ergebnisse dieser Untersuchung oder Ermittlung mit einer Empfehlung bezüglich einer
Entscheidung in der Angelegenheit an den Leiter der Rechtsabteilung zur weiteren Umsetzung dieser
Entscheidung weiterleiten, der, falls an dem angeblichen Verstoß ein Vorstandsmitglied oder ein
Mitglied des Leitungsgremiums eines Konzernunternehmens beteiligt ist, die Ergebnisse dieser
Untersuchung oder Ermittlung dem Aufsichtsratsvorsitzenden des betreffenden Qimonda-Unternehmens
übergibt.
Qimonda-Mitarbeiter müssen bei allen durch das Unternehmen eingeleiteten Ermittlungen oder
Untersuchungen im Zusammenhang mit einem angeblichen Gesetzesverstoß oder einem Verstoß gegen diese
Business Conduct Guidelines uneingeschränkt kooperieren. Falls die Mitarbeit im Rahmen einer
derartigen Ermittlung oder Untersuchung nicht gewährt wird, kann dies Disziplinarmaßnahmen und
sogar die Kündigung zur Folge haben.
Grundsätzlich trifft das Unternehmen die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen diese Business
Conduct Guidelines vorliegt. Wenn dies der Fall ist, bestimmt das Unternehmen die
Disziplinarmaßnahmen, die gegen jeden Qimonda-Mitarbeiter eingeleitet werden, der gegen diese
Business Conduct Guidelines verstoßen hat.
Falls an dem angeblichen Verstoß eine obere Führungskraft (leitender Angestellter), ein
Vorstandsmitglied oder ein Mitglied des Leitungsgremiums eines Konzernunternehmens beteiligt ist,
entscheidet, je nach Zuständigkeit, der Vorsitzende der Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsrat, ob
ein Verstoß gegen diese Business Conduct Guidelines vorliegt. Wenn dies der Fall ist, werden die
gegen die betreffende Person einzuleitenden Disziplinarmaßnahmen ebenfalls durch den Vorsitzenden
der Geschäftsführung bzw. den Aufsichtsrat festgelegt.
H. Implementierung und Kontrolle
Das Management der Qimonda AG und seiner Konzernunternehmen weltweit fördert aktiv die
breite Kommunikation der Business Conduct Guidelines und sorgt für ihre nachhaltige
Implementierung.
Die Einhaltung der Gesetze und die Beachtung der Business Conduct Guidelines ist in allen
Gesellschaften des Qimonda Konzerns weltweit regelmäßig zu kontrollieren. Dies geschieht
entsprechend den jeweiligen nationalen Prozeduren und gesetzlichen Bestimmungen.
In Umsetzung dieser Business Conduct Guidelines benennen die Qimonda AG sowie die
wesentlichen Konzernunternehmen jeweils einen Compliance Beauftragten.
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Business Conduct Guidelines,
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